Menu Content/Inhalt
Home Write now! Blog Write now! Blog Wieder was dazugelernt
Wieder was dazugelernt PDF Drucken E-Mail
Freitag, 17. April 2009 um 10:21 Uhr

Die Erstellung der Einkommensteuererklärung ist ja für die meisten Menschen, und dazu gehöre auch ich, eine eher unliebsame Aufgabe. Aufgeheitert hat mich dabei gestern aber, dass ich Bekanntschaft mit einem neuen Wort schließen durfte, dem ich zuvor noch nie begegnet bin.

"Verböserung", so habe ich beim Wälzen eines Steuerratgebers gelernt, lautet ein Fachausdruck, den man im Steuerrecht und wohl auch in Strafprozessen verwendet. Ja, richtig gelesen. Das Wort heißt wirklich Verböserung und bezeichnet genau das, was man im ersten Moment denkt und im zweiten Moment anzweifelt, weil es fast zu banal für einen juristischen Fachbegriff scheint: nämlich, dass etwas "böser" werden kann, als es ohnehin bereits war.

In folgender Situation würde das Wort Anwendung finden:

Ich reiche meine Steuererklärung ein. Das Finanzamt teilt mir daraufhin mit, dass ich 4.000 EUR Steuern nachzuzahlen habe. (Das ist ja schon mal ziemlich böse.) Daraufhin lege ich Widerspruch ein, weil ich der Meinung bin, dass das nicht sein kann. 4.000 EUR sind doch viel zuviel, denke ich, da muss das Finanzamt einen bösen Fehler begangen haben. Das Finanzamt prüft also meine Steuererklärung noch einmal und kommt nun zu dem Schluss, dass es tatsächlich einen Fehler gemacht hatte, allerdings mit einem anderen Ergebnis, als ich erwartet habe. Nun soll ich sogar 5.000 EUR Steuern nachzahlen.

Das wäre also eine "Verböserung". In der Tat.

Wer es anders ausdrücken will, kann, wie ich aus der Wikipedia erfuhr, auch "Reformatio in Peius" = Veränderung zum Schlechteren sagen - aber das klingt doch nur halb so schön böse, oder?

Kommentare

Name
E-Mail (wird nicht angezeigt)
Code   
Kommentar abschicken
 
designed by www.madeyourweb.com